Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Sonstiges
16.07.2024
Sonstiges
17.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2024
Sonstiges
04.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Sonstiges
10.10.2023
Sonstiges
01.08.2023
Eröffnungen
20.04.2023
Sicherungsmaßnahmen
17.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.06.2021 bis zum 31.12.2021
09.08.2021
Neueintragungen